AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SpotOn Fotografie – Stefanie Bretfeld
I. ALLGEMEINES
1. SpotOn Fotografie – Stefanie Bretfeld, vertreten durch Stefanie Bretfeld (im Folgenden „Fotografin“ benannt) bietet am Firmensitz Am Geyersbühl 10, 87452 Altusried, Deutschland, Dienstleistungen im Bereich Fotografie an.
2. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
3. Mündliche Absprachen und Zusatzvereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.
4. ”Fotos” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Dateien, Papierbilder, Videos, usw.). Dabei gilt – insofern nicht anders schriftlich vereinbart – mit Lieferung von digitalen Dateien aus dem im Vertrag vereinbarten Umfang ein Auftrag als erfüllt.
II. URHEBERRECHT
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten und gewerblichen Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vertraglich vereinbarten Honorars an die Fotografin an den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung der Fotografin das Foto zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Fotos kann die Fotografin verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
7. Die Fotografin ist berechtigt, ihre im Rahmen des Auftrags angefertigten Fotos zu eigenen Werbezwecken (Homepage, Flyer, Prints, Social Media etc.) zu verwenden. Der Auftraggeber gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
8. Eine Herausgabe von unbearbeiteten Fotos (RAW-Dateien) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
III. VERGÜTUNG
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; eine Berechnung der MwSt. entfällt. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Ein Vertrag kommt mit Unterschrift des Auftraggebers zustande. Mit Annahme des Angebots verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Anzahlung i.H.v. 30% des Auftragswerts. Mit geleisteter Anzahlung gilt der vereinbarte Termin als verbindlich gebucht. Eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung bei Nichtzustandekommen des Auftrags ist ausgeschlossen.
3. Die Fotografin bemüht sich, dem Auftraggeber nach eigener Auswahl möglichst viele Fotos zur Verfügung zu stellen. Eine verbindliche Mindestanzahl gibt es hierfür ausdrücklich nicht.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Fotografin.
IV. HAFTUNG
1. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur für solche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag stehen. Ein über den Material- bzw. Auftragswert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Die Fotografin verpflichtet sich, digitale Dateien sorgfältig aufzubewahren. Sie ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Dateien nach 2 Jahren zu löschen. Für Beschädigung und Vernichtung der Dateien haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Material- bzw. Auftragswert.
3. Die Fotografin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie nicht für ihre Erfüllungsgehilfen.
4. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Sie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Fotos entstehen.
5. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Material- bzw. Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6. Der Versand der Auftragsleistung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von fünf Kalendertagen schriftlich bei der Fotografin zu machen. Danach gelten die Fotos als mangelfrei angenommen.
V. AUSFALLHONORAR
1. Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Ausführung des Auftrags Änderungen, so steht es der Fotografin frei zu entscheiden, ob sie dem Wunsch nachkommt. Im Falle der Ausführung der zusätzlichen Arbeiten hat der Auftraggeber die Zusatzkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Wird ein Auftrag ohne Verschulden der Fotografin nicht ausgeführt, so steht ihr ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.
3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
VI. DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Fotografin.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.